Der zweite Entwurf: was am 5. Maerz 2026 geschah
Am 5. Maerz 2026 hat die Europaeische Kommission den zweiten Entwurf des Code of Practice zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veroeffentlicht.
Dies ist kein akademischer Entwurf: Es ist das Dokument, das definieren wird, wie Unternehmen Texte, Bilder, Audio und Video kennzeichnen muessen, die mit generativer KI erstellt wurden. Die endgueltige Version kommt im Juni 2026. Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026.
Was die KI-Verordnung sagt (Artikel 50)
Artikel 50 der KI-Verordnung legt zwei unterschiedliche Pflichten fest:
Fuer Anbieter generativer KI-Systeme (Artikel 50, Absatz 2):
- Generierte Inhalte muessen maschinenlesbar markiert werden
- Wasserzeichen, gesicherte Metadaten und optional Fingerprinting sind erforderlich
Fuer Nutzer (Deployer) generativer KI-Systeme (Artikel 50, Absatz 4):
- Deepfakes muessen sichtbar gekennzeichnet werden
- KI-generierte Texte zu Themen von oeffentlichem Interesse muessen einen klaren Hinweis tragen
Der Code of Practice: technische Details
Abschnitt 1 — Fuer Anbieter
Ein Zwei-Schichten-Markierungsansatz:
| Schicht | Was | Wie |
|---|---|---|
| Gesicherte Metadaten | KI-Generierungsinformationen in der Datei eingebettet | Offene Standards, nicht entfernbare Metadaten |
| Wasserzeichen | Unsichtbares Signal im Inhalt selbst | Manipulationsresistent, verifizierbar |
Zusaetzlich: Generierungs-Logging, Verifizierungsprotokolle und ein vorgeschlagenes standardisiertes EU-Icon fuer einheitliche Kennzeichnung.
Abschnitt 2 — Fuer Deployer
| Inhaltstyp | Pflicht |
|---|---|
| Deepfakes (Video, Audio, Bilder von Personen) | Sichtbare Kennzeichnung Pflicht |
| KI-Text zu Themen von oeffentlichem Interesse | Klarer Disclaimer |
| Kuenstlerische, kreative, satirische, fiktionale Werke | Vereinfachtes Regime |
| Inhalte unter menschlicher redaktioneller Kontrolle | Vereinfachtes Regime |
Wichtige Termine
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 5. Maerz 2026 | Zweiter Entwurf veroeffentlicht |
| 30. Maerz 2026 | Feedback-Frist |
| Juni 2026 | Endgueltiger Code of Practice |
| 2. August 2026 | Artikel-50-Pflichten der KI-Verordnung treten in Kraft |
Was das fuer Unternehmen konkret bedeutet
Wenn Sie Inhalte mit generativer KI produzieren
Ab dem 2. August 2026, wenn Ihr Unternehmen ChatGPT, Claude, Midjourney oder andere KI-Tools fuer extern veroeffentlichte Inhalte nutzt, muessen Sie pruefen, ob Sie unter die Pflichten fallen:
- Website-Texte, Blogbeitraege, Pressemitteilungen → bei Themen von oeffentlichem Interesse sind Disclaimer noetig
- KI-generierte Marketing-Bilder → muessen Wasserzeichen und Metadaten enthalten
- Synthetische Video- oder Audioinhalte → Kennzeichnungspflicht
- Interne Dokumente → nicht betroffen
Der Datenschutz-Aspekt
Ein Aspekt, den viele Unternehmen uebersehen: Um Inhalte mit ChatGPT oder anderen Cloud-Tools zu erstellen, senden Sie Unternehmensdaten an die Server des Anbieters.
Mit On-Premise-KI-Loesungen wie ORCA von HT-X werden Inhalte in der Unternehmensinfrastruktur generiert. Keine Daten verlassen das Unternehmen.
Wie Sie sich vorbereiten
- Inventar: Identifizieren Sie alle Geschaeftsprozesse, die generative KI fuer externe Inhalte nutzen
- Klassifizierung: Bestimmen Sie, welche Inhalte unter die Pflichten fallen
- Tools: Pruefen Sie, ob Ihre KI-Tools Wasserzeichen und Metadaten unterstuetzen
- Interne Richtlinie: Definieren Sie eine Unternehmensrichtlinie fuer KI-Nutzung bei der Inhaltserstellung
- Schulung: Stellen Sie sicher, dass Inhaltsproduzenten die Pflichten kennen
Die Frist ist der 2. August 2026. Fuenf Monate sind nicht viel, um Prozesse und Tools anzupassen.
Haeufig gestellte Fragen
Es kommt auf den Kontext an. Wenn Ihr Unternehmen KI-generierte Texte zu Themen von oeffentlichem Interesse veroeffentlicht (Pressemitteilungen, Berichte, redaktionelle Inhalte), muessen diese ab dem 2. August 2026 gemaess Artikel 50(4) der KI-Verordnung gekennzeichnet werden. Interne Inhalte, E-Mails und Arbeitsdokumente sind nicht betroffen.
Ein freiwilliger Verhaltenskodex, entwickelt von der Europaeischen Kommission mit unabhaengigen Experten, um die Einhaltung von Artikel 50 der KI-Verordnung zu erleichtern. Er definiert technische Standards fuer die Markierung KI-generierter Inhalte: Wasserzeichen, gesicherte Metadaten, sichtbare Icons und Verifizierungsprotokolle.
Die KI-Verordnung sieht Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des jaehrlichen globalen Umsatzes fuer Verstoesse gegen die Transparenzpflichten vor (Artikel 50).
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